Alle Lehrenden am Geographischen Institut sind grundsätzlich bereit, Studierende in den von ihnen angegebenen Sprechstunden zu beraten. Darüber hinaus können zu speziellen Fragen bei den Studienfachberatern Informationen eingeholt werden.
Sprechzeiten: | Dienstag, 15-17 Uhr, in IA 6/75 |
Sprechzeiten: | Mittwoch 12:00-17:00 Uhr; Freitag 8:00-13:00 Uhr |
Sprechzeiten: | Mo, Di, Do 10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr |
Sprechzeiten: |
Sprechzeiten: | Di. 10:30 - 11:30 oder nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: | Dienstag 14.30 - 16.00 u.n.V. Studierende, die ein Mentorengespräch führen möchten, kommen bitte zu den Sprechstundenzeiten vorbei. |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: | Montag, Mittwoch und Freitag: 9-13:00 Uhr, Donnerstag per Mail |
Ansprechpartner für Inklusion bei chronischen Krankheiten oder Behinderung am Geographischen Institut
Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Der Fachschaftsrat besteht aus Studierenden unseres Instituts, welche sich ehrenamtlich für die Belange der Studierendenschaft einsetzen. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Vernetzung seiner Mitglieder auch die Beratung rund um die Themen Studium und Studieren.
Er bietet feste Sprechstunden an, aber auch die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung. Weitere Informationen sind auf seinen Internetseiten zu finden.
BAföG-Beauftragte für das Studienfach Geographie:
Dr. Stefanie Heinze (stefanie.heinze@rub.de)
Hier ein paar Informationen, bevor Sie sich bei mir melden oder bei mir anklopfen:
Eignungsnachweis nach dem 4. Semester:
Die Bewilligung des BAföG erfolgt für die ersten 4 Semester.
Um eine Anschlussförderung zu erhalten, muss zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen
werden, dass Sie die bis dahin erforderlichen Leistungen erbracht haben. Dies bescheinige ich
Ihnen auf dem Formblatt 5 (erhältlich analog und digital über das BAföG-Amt; https://www.xn--
bafg-7qa.de/bafoeg/shareddocs/downloads/formblaetter/v2022/formblatt_5.html), wenn Sie
mir mit Hilfe Ihres eCampus-Ausdrucks (aktuellen Transcript of Records) nachweisen, dass Sie
▪ als BSc-Studierende alle Veranstaltungen aus den ersten 4 Semester
▪ als BA-Studierende Module im Studienfach Geographie im Gesamtumfang von mind. 41 CPs
besucht und bis auf wenige Ausnahmen auch bestanden haben. Fehlende Einträge sollten Sie
sich durch die jeweiligen Dozenten und Dozentinnen handschriftlich nachtragen lassen, bevor Sie
zu mir kommen.
Das Formblatt 5 kann ich Ihnen auch digital unterschreiben und per Mail zurücksenden. Dafür
schicken Sie mir bitte sowohl das vorausgefüllte Formblatt 5 mit und einen aktuellen Transcript of
Records, aus dem hervorgeht, dass Sie alle Leistungen bis zum Ende des 4. Semesters erbracht
haben. Sollten relevante Noten noch nicht eingetragen sein, lassen Sie mir über das Bestehen der
Module einen Nachweis (Stellungnahme des Dozierenden/der Dozierenden) zukommen (siehe
oben).
Antrag auf Studienabschlussförderung
Wenn Sie über die Höchstförderdauer hinaus ein Volldarlehen bis zum Studienabschluss
beantragen wollen, muss ich Ihnen bescheinigen, dass dies auch tatsächlich innerhalb von
maximal einem Jahr möglich ist. Auch hierfür brauche ich einen vollständigen und aktuellen
Transcript of Records (E-Campus-Ausdruck) und das beim BAföG-Amt erhältliche Formular.
Darüber hinaus lassen Sie mir bitte eine kurze Übersicht, über den Zeitplan der beantragten 2
Semester bezüglich Ihrer zu erbringenden Leistungen zukommen.
Auslands-BAföG
Als BAföG-Empfänger haben Sie die Möglichkeit, erhöhte Fördersätze für ein Studium im Ausland
zu erhalten. In der Regel werden auch die anfallenden Studiengebühren übernommen. Wer im
Inland nur deshalb kein BAföG erhält, weil seine Eltern zu viel verdienen, hat trotzdem Chancen
auf Auslandsförderung, weil die Förderbeträge - vor allem außerhalb der EU und der Schweiz -
wesentlich höher sind als im Inland. Der Antrag auf Auslands-BAföG (https://www.xn--bafg-
7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/gibt-es-
bafoeg-auch-im-ausland/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland.html) sollte sechs Monate vor Beginn
der Auslandszeit bei dem zuständigen BAföG-Amt (abhängig von dem Land, in das die Reise
gehen soll) gestellt werden.