Alle Lehrenden am Geographischen Institut sind grundsätzlich bereit, Studierende in den von ihnen angegebenen Sprechstunden zu beraten. Darüber hinaus können zu speziellen Fragen bei den Studienfachberatern Informationen eingeholt werden.
Sprechzeiten: | Dienstag, 15-17 Uhr, in IA 6/75 |
Sprechzeiten: | Dienstag & Freitag 8:00-13:00 Uhr; Mittwoch & Donnerstag 12:00-17:00 Uhr |
Sprechzeiten: | Mo, Di, Do 14:00-16:00 Uhr |
Sprechzeiten: |
Sprechzeiten: | Di. 10:30 - 11:30 oder nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: | n.V. |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: | Dienstag 14.30 - 16.00 u.n.V. Studierende, die ein Mentorengespräch führen möchten, kommen bitte zu den Sprechstundenzeiten vorbei. |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Sprechzeiten: | Montag, Mittwoch und Freitag: 9-13:00 Uhr, Donnerstag per Mail |
Ansprechpartner für Inklusion bei chronischen Krankheiten oder Behinderung am Geographischen Institut
Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Der Fachschaftsrat besteht aus Studierenden unseres Instituts, welche sich ehrenamtlich für die Belange der Studierendenschaft einsetzen. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Vernetzung seiner Mitglieder auch die Beratung rund um die Themen Studium und Studieren.
Er bietet feste Sprechstunden an, aber auch die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung. Weitere Informationen sind auf seinen Internetseiten zu finden.
BAföG-Beauftragter für das Studienfach Geographie: Prof. Dr. Bernd Marschner
Hier ein paar Informationen, bevor Sie bei mir anklopfen:
Eignungsnachweis nach dem 4. Semester:
Die Bewilligung des BAföG erfolgt für die ersten 4 Semester. Um eine Anschlussförderung zu erhalten, muss zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen werden, dass Sie die bis dahin erforderlichen Leistungen erbracht haben. Dies bescheinige ich Ihnen auf dem Formblatt 5 (erhältlich analog und digital über das BAföG-Amt), wenn Sie mir mit Hilfe Ihres eCampus-Ausdrucks nachweisen, dass Sie
besucht und bis auf wenige Ausnahmen auch bestanden haben. Fehlende Einträge sollten Sie sich durch die jeweiligen Dozenten handschriftlich nachtragen lassen, bevor Sie zu mir kommen.
Antrag auf Studienabschlussförderung
Wenn Sie über die Höchstförderdauer hinaus ein Volldarlehen bis zum Studienabschluss beantragen wollen, muss ich Ihnen bescheinigen, dass dies auch tatsächlich innerhalb von maximal einem Jahr möglich ist. Auch hierfür brauche ich einen vollständigen VSPL-Ausdruck und das beim BAföG-Amt erhältliche Formular.
Auslands-BAföG
Als BAföG-Empfänger haben Sie die Möglichkeit, erhöhte Fördersätze für ein Studium im Ausland zu erhalten. In der Regel werden auch die anfallenden Studiengebühren übernommen. Wer im Inland nur deshalb kein BAföG erhält, weil seine Eltern zu viel verdienen, hat trotzdem Chancen auf Auslandsförderung, weil die Förderbeträge - vor allem außerhalb der EU und der Schweiz - wesentlich höher sind als im Inland. Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte sechs Monate vor Beginn der Auslandszeit bei dem zuständigen BAföG-Amt (abhängig von dem Land, in das die Reise gehen soll) gestellt werden.