In einem Positionspapier, welches kürzlich in der Zeitschrift npj Urban Sustainability veröffentlicht wurde, argumentieren die Autor*innen, dass die EU-Verordnung ("Nature Restoration Law", EU-Verordnung 2024/1991) nicht die ökologische Qualität und Biodiversität urbaner Grünflächen berücksichtigt, sondern einzig die Fläche von Stadtgrün und den Kronenraum als Indikatoren für einen günstigen Zustand nennt. Dies erscheint wenig ambitioniert und ignoriert das große Potential, das Städte für die Förderung der Biodiversität und für positive Interaktionen von Mensch und Natur besitzen.
Damit riskiert das Nature Restoration Law eine entscheidende Gelegenheit zu verpassen, die Biodiversität und die ökologische Qualität urbaner Räume stärker in den Fokus zu setzen. Die Autor*innen fordern daher bei der Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene konkrete Biodiversitätsziele für Städte einzuführen. Sie schlagen dazu neun Maßnahmen vor, um die Wiederherstellung von Ökosystemen in Städten zu beschleunigen, damit unsere Städte in Zukunft wirklich nachhaltige und biodivers werden.
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