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Dem neuen Nature Restoration Law der EU fehlt es an ehrgeizigen Ziele für urbane Biodiversität

Die neue EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur hat großes Potenzial, Biodiversität nachhaltig zu fördern. Jedoch kritisiert ein Team von Wissenschaftler*innen unter der Leitung von Valentin Klaus, dass urbane Biodiversität in der Verordnung weitgehend außer Betracht bleibt.

Entwicklung der ökologischen Restaurierung städtischer Ökosysteme auf Stadt- und Standortebene.
Die Entwicklung der ökologischen Wiederherstellung städtischer Ökosysteme auf Stadt- und Standortebene. © Springer, 2025
Die Entwicklung der ökologischen Wiederherstellung städtischer Ökosysteme auf Stadt- und Standortebene. © Springer, 2025

In einem Positionspapier, welches kürzlich in der Zeitschrift npj Urban Sustainability veröffentlicht wurde, argumentieren die Autor*innen, dass die EU-Verordnung ("Nature Restoration Law", EU-Verordnung 2024/1991) nicht die ökologische Qualität und Biodiversität urbaner Grünflächen berücksichtigt, sondern einzig die Fläche von Stadtgrün und den Kronenraum als Indikatoren für einen günstigen Zustand nennt. Dies erscheint wenig ambitioniert und ignoriert das große Potential, das Städte für die Förderung der Biodiversität und für positive Interaktionen von Mensch und Natur besitzen.

Damit riskiert das Nature Restoration Law eine entscheidende Gelegenheit zu verpassen, die Biodiversität und die ökologische Qualität urbaner Räume stärker in den Fokus zu setzen. Die Autor*innen fordern daher bei der Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene konkrete Biodiversitätsziele für Städte einzuführen. Sie schlagen dazu neun Maßnahmen vor, um die Wiederherstellung von Ökosystemen in Städten zu beschleunigen, damit unsere Städte in Zukunft wirklich nachhaltige und biodivers werden.

Der Artikel ist hier ohne Beschränkung öffentlich verfügbar (open-access).



02. Juni 2025
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Autor:in:
Luise Stiller

Schlagworte:
Stadtökologie und Biodiversität, GI-News, Standard