Welches Praktikum muss ich machen?
Wenn Sie das Berufsziel Lehramt haben und in den M.Ed.-Studiengang aufgenommen werden wollen, sind Sie dazu verpflichtet, ein „Orientierungspraktikum" (Schulpraktische Studien: 4 Wochen plus Seminar) und ein Berufspraktikum (4 Wochen außerhalb von Schulen) zu absolvieren. Beides wird über den Optionalbereich [Gebiet 5] organisiert und mit jeweils 5 CP kreditiert.
Wenn Sie nicht das Lehramt anstreben oder sich andere Optionen offenhalten möchten,
Dieses mindestens 6-wöchige Berufspraktikum wird mit 10 CP kreditiert und durch die Fächer organisiert. Auch beim Berufsziel Lehramt ist ein 6-wöchiges und über die Fächer organisiertes Berufspraktikum im Umfang von 10 CP möglich.
Wer ist für die Begleitung und Organisation der Praktika zuständig?
Das schulische Orientierungspraktikum und das kurze, 4-wöchige Berufspraktikum werden vom Optionalbereich abgewickelt. Das Geographische Institut hat mit dieser Organisation nichts zu tun.
Das 6-wöchige Berufspraktikum wird von den jeweiligen Fächern begleitet. Falls Sie es sich für das Fach Geographie anerkennen lassen möchten, gelten also die untenstehenden Angaben für das Fach Geographie.
Welche Regelungen gelten, wenn ich mein 6-wöchiges (im Ausland 4-wöchiges) Berufspraktikum im Fach Geographie absolvieren möchte?
Die Dauer für das Praktikum beträgt mindestens sechs Wochen, sofern Sie es in Deutschland absolvieren. Für ein im Ausland abgeleistetes Praktikum beträgt die Mindestdauer vier Wochen.
Ein fachlicher Bezug zur Geographie muss gegeben sein. Bei Ihrer Praktikumstätigkeit sollte es sich um ein mögliches Berufsfeld für Geographen handeln. Melden Sie sich vor Absolvieren des Praktikums bei einem oder einer der Modulbeauftragten (Prof. Marschner, Dr. Seckelmann), klären Sie ab, ob das von Ihnen gewählte Praktikum anerkannt werden kann und lassen Sie sich das auf dem Anmeldeformular unterschreiben.
Was sind mögliche Berufsfelder im Fach Geographie?
Das Spektrum ist so groß wie das Fach Geographie. Es gibt keine abschließende Liste. Häufig gewählte Arbeitsbereiche sind z. B. die Umweltplanung, Umweltbildung und Naturschutz, Stadtplanung und –entwicklung, Wirtschafsförderung, Standortmarketing, Tourismusförderung, Geodatenanalyse und –visualisierung. Arbeitgeber können Kommunen (die verschiedenen Ämter), aber auch private Planungsbüros und Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen sein. Weitere Anregungen können Sie durch den Besuch des Kolloquiums "Berufsfeld Geographie" im Sommersemester erhalten.
Kann ich das Praktikum auch in Teilzeit absolvieren?
Ja, dies ist möglich. Sie müssen dann eine Gesamtzahl von 240 Arbeitsstunden im Inland bzw. 160 Arbeitsstunden im Ausland erreichen, die durch die Angabe von Anfangs- und Enddatum des Arbeitsverhältnisses sowie die Angabe der wöchentliche Arbeitszeit auf der Praktikumsbescheinigung Ihres Arbeitsgebers dokumentiert werden sollte.
Was kann nicht als Berufspraktikum angerechnet werden?
Nicht als Berufspraktikum angerechnet werden können:
Wie sieht der Ablauf der Bewerbungs-, Durchführungs- und Evaluationsphase aus?
1. Individuelle Vorbereitung
2. Institutionelle Vorbereitung
3. Durchführung des Praktikums
4. Nachbereitung
- Praktikumsbericht
- Zeugnis / Praktikumsbescheinigung (hieraus müssen die Daten und Arbeitszeiten (Vollzeit / Teilzeit) und ausgeführten Tätigkeiten hervorgehen).
- Erhebungsformular zum Praktikum
an die Praktikumsbeauftragten (Frau Dr. Seckelmann oder Frau Dr. Elvers).
5. Bescheinigung