Welches Praktikum muss ich machen?
Wenn Sie das Berufsziel Lehramt haben und in den M.Ed.-Studiengang aufgenommen werden wollen, sind Sie dazu verpflichtet, ein „Orientierungspraktikum" (Schulpraktische Studien: 4 Wochen plus Seminar) und ein Berufspraktikum (4 Wochen außerhalb von Schulen) zu absolvieren. Beides wird über den Optionalbereich [Gebiet 5] organisiert und mit jeweils 5 CP kreditiert.
Wenn Sie nicht das Lehramt anstreben oder sich andere Optionen offenhalten möchten,
Dieses mindestens 6-wöchige Berufspraktikum wird mit 10 CP kreditiert und durch die Fächer organisiert. Auch beim Berufsziel Lehramt ist ein 6-wöchiges und über die Fächer organisiertes Berufspraktikum im Umfang von 10 CP möglich.
Wer ist für die Begleitung und Organisation der Praktika zuständig?
Das schulische Orientierungspraktikum und das kurze, 4-wöchige Berufspraktikum werden vom Optionalbereich abgewickelt. Das Geographische Institut hat mit dieser Organisation nichts zu tun.
Das 6-wöchige Berufspraktikum wird von den jeweiligen Fächern begleitet. Falls Sie es sich für das Fach Geographie anerkennen lassen möchten, gelten also die untenstehenden Angaben für das Fach Geographie.
Welche Regelungen gelten, wenn ich mein 6-wöchiges (im Ausland 4-wöchiges) Berufspraktikum im Fach Geographie absolvieren möchte?
Die Dauer für das Praktikum beträgt mindestens sechs Wochen, sofern Sie es in Deutschland absolvieren. Für ein im Ausland abgeleistetes Praktikum beträgt die Mindestdauer vier Wochen.
Melden Sie sich vor Absolvieren des Praktikums bei einer der Modulbeauftragten (Dr. Elvers, Dr. Seckelmann), und klären Sie ab, ob das von Ihnen gewählte Praktikum anerkannt werden kann. Dazu ein reichen eine mündliche Absprache oder eine formlose eMail.
Was sind mögliche Berufsfelder im Fach Geographie?
Das Spektrum ist so groß wie das Fach Geographie. Es gibt keine abschließende Liste. Häufig gewählte Arbeitsbereiche sind z. B. die Umweltplanung, Umweltbildung und Naturschutz, Stadtplanung und –entwicklung, Wirtschafsförderung, Standortmarketing, Tourismusförderung, Geodatenanalyse und –visualisierung. Arbeitgeber können Kommunen (die verschiedenen Ämter), aber auch private Planungsbüros und Unternehmen sowie Nichtregierungsorganisationen sein. Weitere Anregungen können Sie durch den Besuch des Kolloquiums "Berufsfeld Geographie" erhalten, das in Zusammenarbeit der Ruhr-Universität Bochum, der Humboldt Universität Berlin und dem Deutschen Verband für Geographie (DVAG) durchgeführt wird. Anmeldungen dazu sind über die Homepage des DVAG möglich.
Kann ich das Praktikum auch in Teilzeit absolvieren?
Ja, dies ist möglich. Sie müssen dann eine Gesamtzahl von 240 Arbeitsstunden im Inland bzw. 160 Arbeitsstunden im Ausland erreichen, die durch die Angabe von Anfangs- und Enddatum des Arbeitsverhältnisses sowie die Angabe der wöchentliche Arbeitszeit auf der Praktikumsbescheinigung Ihres Arbeitsgebers dokumentiert werden sollte.
Was kann nicht als Berufspraktikum angerechnet werden?
Nicht als Berufspraktikum angerechnet werden können:
Mein Arbeitgeber möchte eine Bescheinigung darüber haben, dass es sich um Pflichtpraktikum handelt. Wie bekomme ich diese Bescheinigung?
Die Bescheinigung können Sie sich hier herunterladen. Sie ist nur bei gleichzeitiger Vorlage Ihres aktuellen Studierendenausweises gültig.
Wie sieht der Ablauf der Bewerbungs-, Durchführungs- und Evaluationsphase aus?
1. Individuelle Vorbereitung
2. Institutionelle Vorbereitung
3. Durchführung des Praktikums
4. Nachbereitung
- Praktikumsbericht
- Zeugnis / Praktikumsbescheinigung (hieraus müssen die Daten und Arbeitszeiten (Vollzeit / Teilzeit) und ausgeführten Tätigkeiten hervorgehen).
an die Praktikumsbeauftragten (Frau Dr. Seckelmann oder Frau Dr. Elvers).
5. Bescheinigung