Corona: Regelungen zu Änderungen laufender Prüfungsverfahren
Ab dem 23. März gelten für laufende Prüfungsverfahren neue Regeln. Die Verlängerung von Bearbeitungszeiträumen bei Bachelor- und Masterarbeiten kann beim Prüfungsamt beantragt werden. Zudem werden Bearbeitungszeiträume für laufende Prüfungen (bspw. Hausarbeiten) um 5 Wochen verlängert.
Bitte lesen Sie dazu die vom Studiendekan (Prof. Schmitt) festgelegten Verfahrensweisen.
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