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Corona: Regelungen zu Änderungen laufender Prüfungsverfahren

23. March 2020

Ab dem 23. März gelten für laufende Prüfungsverfahren neue Regeln. Die Verlängerung von Bearbeitungszeiträumen bei Bachelor- und Masterarbeiten kann beim Prüfungsamt beantragt werden. Zudem werden Bearbeitungszeiträume für laufende Prüfungen (bspw. Hausarbeiten) um 5 Wochen verlängert. Bitte lesen Sie dazu die vom Studiendekan (Prof. Schmitt) festgelegten Verfahrensweisen.
Diese Meldung wurde aus dem Archiv der bis Oktober 2022 aktiven Instituts-Homepage importiert. Bilder, Formatierungen und Links sind ggf. inkorrekt oder fehlen.


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Edler