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Fristen für den Übergang in M.Sc. und M.Ed.

Spätere Anmelde- und Abgabetgermine sind grundsätzlich möglich. Dann ist aber eine Umschreibung in den Master zum Start des nächsten Semesters nicht gewährleistet! Eine Umschreibung ist maximal bis zum 31. Mai für ein Sommersemester / bis zum 30. November für ein Wintersemester möglich. Solange keine Umschreibung in den Master erfolgt ist, besitzen Studierende keine Prüfungsberechtigung im Masterstudiengang.

Zugangsvorausetzungen für den M.Sc.-Studiengang Geographie ist der B.Sc.-Abschluss in Geographie an der RUB (oder ein vergleichbarer Abschluss) sowie eine Fachberatung beim Studiengangsbetreuer der Master-Vertiefungsrichtung, die durch Vorlage eines Formulars nachzuweisen ist (Bescheinigung über ein Beratungsgespräch zum Wechsel ins M.Sc.-Studium). Beratungsgespräche müssen erst bei der Einschreibung nachgewiesen werden, nicht bei der Bewerbung. Nach Versand der Zulassungsbescheide werden zentrale Informationsveranstaltungen angeboten, für die eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Immatrikulation ausgestellt wird. Wer den B.A.-Abschluss in Geographie an der RUB gemacht hat, muss zusätzliche Studienleistungen nachweisen oder während des Masterstudiums erbringen (siehe M.Sc. Formulare).

Zuständig für die Fachberatung ist der Studiengangsbetreuer für die gewählte M.Sc.-Vertie-fungsrichtung:

Stadt- und Regionalentwicklungsmanagement: Prof. Dr. Thomas Feldhoff
Stadt- und Landschaftsökologie: Dr. Michael Herre
Geomatik: Prof. Dr. Frank Dickmann

Zum WiSe 2026-27 ist der M.Sc.-Studiengang Geographie weiterhin nicht zulassungsbeschränkt! Sie bewerben sich online bis. spät. zum 15.07. über das Bewerberportal der RUB (https://hio.ruhr-uni-bochum.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces). Zusätzlich zur Online-Bewerbung reichen Sie ein digitales aktuelles Transcript of Records (ToR) bei Frau Sabine Feige im Prüfungsamt (ifg-pruefungsamt@rub.de) ein. Dieses ToR sollte Ihnen mind. 150 CPs bescheinigen. Zudem geben Sie dabei die gewünschte M.Sc.-Vertiefungsrichtung an. Spätestens zum Ende der Einschreibungsfrist (15.11.2026) muss das Zeugnis und die Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch vorliegen.

Weitere Ansprechpartner am Geographischen Institut:
Prof. Dr. Thomas Feldhoff (Prüfungsausschussvorsitzender)
Prof. Dr. Dennis Edler (Studiendekan)

Folgende Fristen wurden für den Abschluss des B.A.-Studiums festgelegt:

bis 19.08. Anmeldung der B.A.-Arbeit (im Prüfungsamt von Frau Steppat, per Email an gi-pruefungsamt@ruhr-uni-bochum.de)

bis 30.09. Abgabe B.A.-Arbeit (im Prüfungsamt von Frau Steppat, per Email an gi-pruefungsamt@ruhr-uni-bochum.de) / Beginn der 4-wöchigen Begutachtungsphase

ab 30.09. Zeugniserstellung (im Prüfungsamt von Frau Steppat, per Email an gi-pruefungsamt@ruhr-uni-bochum.de)

 

Bei Vorlage des Bachelor-Zeugnisses bekommen Sie den Nachweis über das obligatorische Beratungsgespräch unterschrieben – sofern Sie vorher an einem der angebotenen Sammeltermine oder an einem Einzelgespräch teilgenommen haben, auf dem Ihnen alle relevanten Informationen zum Studiengang M.Ed. Geographie vermittelt wurden. (Weitere Informationen zum Obligatorischen Beratungsgespräch finden Sie hier. Bitte beachten Sie regelmäßig die Studinews!


bis 30.09. (Aus-schluss-frist): Letztmögliches Datum zum Ablegen einer Prüfung im SoSe. Dies kann die Einreichung der Bachelor-Arbeit sein. Bitte beachten Sie dabei, dass krankheitsbedingte Verlängerungen zur Überschreitung des Termins führen können.