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Freiversuchsregelung

17. February 2021

Im WiSe 2020/21 gibt es für nicht bestandene Modulabschlussprüfungen wieder eine Freiversuchsregelung. Pro nicht bestandene Modulabschlussprüfung gibt es einen Freiversuch. Liegen A- und B-Termin im WiSe 20/21 dann greift diese Regelung nur einmal, d.h. nehmen Sie am A-Termin der Prüfung teil und fallen durch, dann zählt dieser Versuch nicht. Nehmen Sie jedoch für die selbe Prüfung im WiSe 20/21 an einem zweiten Prüfungstermin teil und fallen durch, dann zählt dieser Versuch.

Zu einer Freischussregelung im SoSe 2021 kann noch keine definitive Aussage getroffen werden. Hierzu gibt es vom Ministerium noch keine gesetzlichen Vorgaben.
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Autor:
Schmitt