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2015 ins Referendariat?

28. October 2014

Sie streben an, im Herbst 2015 Ihr Referendariat zu beginnen? Sie wollen im Sommersemester 2015 Ihre Masterarbeit schreiben? Und Sie planen Herrn Otto oder Herrn Jebbink als Erst- und/oder als Zweitgutachter zu nutzen? In diesem Fall beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihre Masterarbeit spätestens am 01. Juni 2015   abgeben müssen. Nur wenn Sie dieses Datum einhalten, können wir Ihnen die Garantie geben, dass Ihnen alle Unterlagen fristgerecht vorliegen. Von Anfang Juli bis Mitte August kann wegen Klausurkorrekturen, mündlichen Prüfungen und Urlaubs-zeiten keine Begutachtung vorgenommen werden. gez. Otto / Jebbink
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