Grundsätzlich gilt:
In der Regel gibt es in einem Modul nur eine Prüfung. In begründeten Ausnahmen kann sich die Prüfung aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzen.
Ein Modul ist bestanden, wenn in der Prüfung 50% Prozentpunkte erreicht wurden. Ein Modul, dessen Prüfung aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, ist bestanden, wenn die erreichten Prozentpunkte in den einzelnen Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung, welche im Modulhandbuch angegeben ist, insgesamt mindestens 50 Prozentpunkte ergeben. Nicht ausreichende Ergebnisse bei einzelnen Prüfungsleistungen können also durch entsprechend bessere Ergebnisse anderer Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls ausgeglichen werden (Kompensationsprinzip).
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bei Prüfungen, die aus mehreren Prüfungsleistungen bestehen, ist eine Wiederholung auf die nicht bestandenen Prüfungsleistungen beschränkt. Bestandene Prüfungen oder Prüfungsleistungen können also grundsätzlich nicht wiederholt werden! Die Wiederholung erfolgt in der Regel zum jeweils nächsten Prüfungstermin.
Grundsätzlich gilt:
In der Regel gibt es in einem Modul nur eine Prüfung. In begründeten Ausnahmen kann sich die Prüfung aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzen.
Ein Modul ist bestanden, wenn in der Prüfung die Note 4,0 erreicht wurde. Ein Modul, dessen Prüfung aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, ist bestanden, wenn in der Summe der einzelnen Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung, welche im Modulhandbuch angegeben ist, insgesamt die Note 4,0 erlangt wurde. Nicht ausreichende Ergebnisse bei einzelnen Prüfungsleistungen können also durch entsprechend bessere Ergebnisse anderer Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls ausgeglichen werden (Kompensationsprinzip).
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bei Prüfungen, die aus mehreren Prüfungsleistungen bestehen, ist eine Wiederholung auf die nicht bestandenen Prüfungsleistungen beschränkt. Bestandene Prüfungen oder Prüfungsleistungen können also grundsätzlich nicht wiederholt werden! Die Wiederholung erfolgt in der Regel zum jeweils nächsten Prüfungstermin.