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Bachelorarbeit

Semester: 6.
Credits: 12 CP
Dauer: 2+ Semester
Modulbeauftragte:r: Dr. Thomas Held
Kontaktzeit: obligatorische
Besprechungen
mit dem Betreuer
/ der Betreuerin
Selbststudium: 360 h
Gruppengröße: -

Teilnahmevoraussetzungen: Voraussetzung für die Anmeldung der Arbeit sind die in den Prüfungsordnungen festgelegten Regeln (s. PO 2015: §17; PO 2012: §18). Ggf. können beim Abfassen der Bachelor-Arbeit Kosten, z.B. für empirische Arbeiten, anfallen.
Lernziele

Die/Der Studierende weist die Fähigkeit nach, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine begrenzte geographische Fragestellung selbständig zu erkennen und nach einfachen wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und darzustellen.

Inhalte

Die folgenden Ausführungen geben zentrale Aussagen der PO sinngemäß und gekürzt wieder. Die formalen Kriterien zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit richten sich nach den Standards, die in den Seminaren des Moduls ‚Einführung in das Studium der Geographie’ gesetzt werden. Ferner sei auf die Hinweise zur formalen Gestaltung von Haus- und Examensarbeiten auf der Internetseite des Geographischen Instituts sowie auf einschlägige Literatur verwiesen.
Die Bachelor-Arbeit ist Teil der Bachelor-Prüfung. Die Arbeit soll im 3. Studienjahr studienbegleitend angefertigt und eingereicht werden. Ihr Umfang beträgt etwa 10.000 Wörter, was ca. 30 Seiten in der üblichen Formatierung entspricht. Die Bearbeitungszeit beträgt 16 Wochen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Für das Thema und die Betreuung der Bachelor-Arbeit hat die/der Studierende ein Vorschlagsrecht. Nach einer Anhörung nennt die Themenstellerin /der Themensteller das vorgesehene Thema. Alternativ kann auf Antrag die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür sorgen, dass dem/der Studierenden rechtzeitig ein Thema für die Bachelor-Arbeit vergeben wird. In diesem Fall verzichten die Studierenden allerdings auf ihr Vorschlagsrecht.
Die Bachelor-Arbeit muss fristgerecht in drei Exemplaren beim Wissenschaftlichen Prüfungsamt eingereicht werden. Dabei versichert die/der Studierende schriftlich, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. Entdeckte Plagiatsversuche bewirken die Beurteilung der Prüfung als nicht bestanden und können zum Ausschluss von allen weiteren Prüfungen führen. Nicht fristgerecht abgelieferte Arbeiten werden als nicht bestanden bewertet.
Die durch Themenstellerin oder Themensteller schriftlich niedergelegte Bewertung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Abgabe nach dem Prozentpunktsystem. Bestanden sind Arbeiten, wenn die Bewertung mindestens 50 Prozentpunkte erreicht. Die Bachelor-Arbeit erhält eine Prüfungsnote gemäß dem in der Prüfungsordnung festgelegten System. Bei wenigstens ausreichender Zensur erhält sie 12 CP. Nicht ausreichend bewertete Arbeiten können einmal (!) wiederholt werden.

Lehrformen

Abschlussarbeit

Prüfungsformen

Schriftliche Arbeit (Abschlussarbeit)


Weitere Informationen

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Erfolgreicher Abschluss der B.Sc.-Arbeit

Verwendung des Moduls
Die bestandene Bachelor-Arbeit ist Voraussetzung für die Vergabe des Bachelor-Zeugnisses.

Stellenwert der Note für die Endnote
Die Bachelor-Arbeit ist Teil der Bachelor-Prüfung Die Modulnote geht CP-gewichtet (12/180) in die B.Sc.-Endnote ein

Lehrende
Dozentinnen/Dozenten des Geographischen Instituts